Wir freuen uns sehr, dass Sie sich für die Deutsche Schule Kiew entschieden haben.
Gemäß unseres Leitbildes als deutsch-ukrainische Begegnungsschule wird es Kindern mit Deutsch als Fremdsprache sowie DaF- und DaZ-Schülern ermöglicht, an der Deutschen Schule Kiew einen deutschen Schulabschluss abzulegen. Aufgrund der hohen sprachlichen Anforderungen eines deutschen Schulabschlusses ist es notwendig, dass (Deutsch-) Nicht-Muttersprachler früh in die Schulgemeinschaft aufgenommen werden, um einen Erfolg im sprachlichen sowie im schulischen Bereich garantieren zu können. Sogenannte Quereinstiege sind nur bei klar festgelegten Voraussetzungen und Sprachstanddiagnosen sowie einem daraus resultierenden Förderunterricht möglich.
Die Deutsche Schule Kiew, als eine weltoffene Schule, ermöglicht darüber hinaus, dass Kinder aller Nationalitäten in die Schule aufgenommen werden können, die sich zusammen mit ihren Erziehungsberechtigten ausdrücklich für eine deutsche Schullaufbahn entscheiden.
Eine altersgemäße Entwicklung wird bei einer Aufnahme in die Grundschule grundsätzlich vorausgesetzt. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Deutsche Schule Kiew besteht nicht.
Vorrang bei der Aufnahme bekommen aber:
- Kinder aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, die den Anschluss im deutschsprachigen Ausbildungssystem brauchen
- Geschwisterkinder von DSK-Schülern, Kindergarten- und Vorschulkindern
- Vorschulkinder der deutschen Kita
Die Aufnahmekapazität der Schule ist begrenzt, deshalb empfiehlt sich eine möglichst frühzeitige Anmeldung. Soweit Klassen bereits voll besetzt sind, können Kinder auf “Wartelisten” gesetzt werden.
a) Deutsche Kita über mehrere Jahre und /oder
b) Spracheingangstest mit Sprachniveau-Feststellung (Quereinstieg) Grundvoraussetzung für die Aufnahme in die Grundschule der Deutschen Schule Kiew ist die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache (A2 gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) und die altersgerechte Entwicklung allgemein.
Das Kind, das die deutsche Kindertagesstätte/ Vorschule Kiew besucht hat, kann mit der Anmeldung in die Schule aufgenommen werden.
Sollte das Kind eine nicht deutschsprachige Vorschule besucht haben, müssen die Eltern die Schulfähigkeit testen lassen. In der ersten Juniwoche führt die Grundschulleitung mit einem/ einer Beauftragten der Fachschaft Deutsch ein standardisiertes und auf die DSK zugeschnittenes Testverfahren zur Überprüfung der Schulfähigkeit allgemein und des Sprachniveaus durch. Hier ist das Anmeldeformular zum Schuleingangstest in die 1. Klasse. Ohne Schul- und Spracheingangstest kann keine Aufnahme an der DSK erfolgen, siehe 2 b).
Das unabdingbare Kriterium für die Aufnahme an die Deutsche Schule Kiew ist eine dem Alter des Schülers/ der Schülerin angemessene Beherrschung der deutschen Sprache, d.h. für die Grundschule das Sprachniveau A2, laut GER, dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen. Die Deutsche Schule Kiew orientiert sich dabei an den Sprachniveaufeststellungen des DaF-Rahmenplans der ZfA sowie an das geforderte Sprachniveau des MSA (Mittlerer Schulabschluss nach der 10. Klasse).
Ein Schüler der Sekundarstufe I sollte das B1-Niveau am Ende der 6. Jahrgangsstufe erreicht haben. Ziel ist das C1-Niveau am Ende der 9. Klasse, um eine erfolgreiche MSA-Prüfung bestehen zu können.
Niveau Jahrgangsstufen
B1 Jg. 5-6
B2 Jg. 7
Ein möglicher Quereinstieg bei DaF- und DaZ-Schülern kann grundsätzlich nur bis zur Jahrgangsstufe 7 erfolgen.
In Ausnahmefällen, bei einer Feststellung des oberen B2-Niveaus, kann eine Aufnahme in die Jahrgangsstufen 8 oder 9 erfolgen.
1. Wir bitten die Eltern, pro Kind einen Aufnahmeantrag und an verwaltung@dskiew.com.ua senden.
2. Nach einer ersten Prüfung erhalten Sie per E-Mail eine Mitteilung über den Termin für ein Vorstellungsgespräch bzw. Aufnahmegespräch mit der Schulleitung. Zu dem Gespräch (auch mit Kind) bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
a) Kopie der Geburtsurkunde
b) Kopien der Zeugnisse der letzten zwei Jahre
c) ggfs. Sprachdiploma, wie z.B. DSD (nur für Schüler/innen mit nicht-deutscher Muttersprache)
3. Das Kind nimmt an Probestunden an einem „Schnuppertag“ (nur für Schüler/innen mit nicht-deutscher Muttersprache)
4. Über die Aufnahme eines Kindes entscheidet die Schulleitung nach dem Aufnahmegespräch bzw. Aufnahmetest. Die Aufnahme wird schriftlich bestätigt/abgelehnt.