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Grundschule

1.1 Allgemeines zur Aufnahme in die 1. Klasse

Eine altersgemäße Entwicklung wird bei einer Aufnahme in die Grundschule vorausgesetzt.

Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Deutsche Schule Kiew besteht nicht.

Vorrang bei der Aufnahme bekommen aber:

  • Ehemalige Schülerinnen und Schüler, die im Zuge des Angriffskrieges auf die Ukraine die Schule verlassen mussten
  • Kinder aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, die den Anschluss im deutschsprachigen Ausbildungssystem brauchen
  • Geschwisterkinder von DSK-Schülern, Kindergarten- und Vorschulkindern
  • Vorschulkinder der deutschen Kita

Eine Aufnahme von Kindern, die derzeit keinerlei Deutschkenntnisse haben, ist  nur in der Grundstufe (Klassen 1 und 2) möglich.


1.2 Sprachliche Voraussetzungen zur Aufnahme in die Grundschule

1.2.1 Deutsche Kita über mehrere Jahre und /oder Spracheingangstest mit Sprachniveau-Feststellung (Quereinstieg)

Für unsere Grundschulklassen setzen wir neben weiteren Eignungstests folgende Sprachlernniveaus voraus:

Kl. 1 – keine Deutschkenntnisse notwendig
Kl. 2 – keine Deutschkenntnisse notwendig
Kl. 3 – GER  – A1
Kl. 4 – GER  – A1

1.2.2

Das Kind, das die deutsche Kindertagesstätte/ Vorschule Kiew besucht hat, wird  mit der Anmeldung in die Schule aufgenommen.

In Einzelfällen wird eine Empfehlung ausgesprochen, das Jahr in der Vorschule aufgrund der Entwicklung und/oder der sprachlichen Kenntnisse zu wiederholen.


1.3 Der Quereinstieg in der Grundschule:

1.3.1 Quereinstieg in die Klassen 1-2

Sollte das Kind eine nicht deutschsprachige Vorschule besucht haben, müssen die Eltern die Schulfähigkeit testen lassen. Die Grundschulleitung führt mit einem/ einer Beauftragten der Fachschaft Deutsch ein standardisiertes und auf die DSK zugeschnittenes Testverfahren zur Überprüfung der Schulfähigkeit allgemein und des Sprachniveaus durch. Hier gibt es das Anmeldeformular zum Schuleingangstest in die Klassen 1-2.

1.3.2 Quereinstieg in die Klassen 3-4

Das unabdingbare Kriterium für die Aufnahme an die Deutsche Schule Kiew ist eine dem Alter des Schülers/ der Schülerin angemessene Beherrschung der deutschen Sprache, d.h. für die Grundschule das Sprachniveau A1, laut GER, dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen. Die Deutsche Schule Kiew orientiert sich dabei an den Sprachniveaufeststellungen des DaF-Rahmenplans der ZfA sowie an das geforderte Sprachniveau des MSA (Mittlerer Schulabschluss nach der 10. Klasse).

Sollte der Spracheingangstest keine Klarheit über das Sprachniveau ergeben, muss das Kind eine 1-wöchige Probewoche in der entsprechenden Klassenstufe absolvieren.

Die Aufnahmetests für einen Quereinstieg finden in der Regel nur zum Anfang des neuen Schuljahres statt. Die Testungen finden nach Absprache statt. Ausgenommen sind die Kinder der nicht-Ukrainischen Expats bzw. SuS, die vor dem Test/ Quereinstieg nicht in der Ukraine/ Kiew beschult sind.

In der Grundschule werden primär die deutschen Sprachkenntnisse getestet. Die Schulerfolge/ Kenntnisse in den anderen Schulfächern (Mathe/ Englisch) sind von dem letzten Schulzeugnis zu entnehmen bzw. im Laufe von Probetagen in Erfahrung zu bringen.