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Besondere Regelungen betreffen die Klasse 10

10.04.2020

Wir dürfen in Klasse 10 unter Anlegung strenger Maßstäbe Klassenarbeiten online schreiben lassen.

Das bedeutet u.a., dass die Arbeitszeit fest definiert und eingehalten wird, der Klassenarbeitstext den Schülerinnen und Schüler zu einem festgelegten Zeitpunkt zur Verfügung gestellt wird und das Ergebnis zu einem festen Zeitpunkt der Lehrkraft auf vorher vereinbarte Weise (z.B. per E-Mail, Up- bzw. Download) zugeht und dass die Klassenarbeit per Videoübertragung durchgängig beaufsichtigt werden kann.

Sofern Unterricht bis zum Schuljahresende absehbar in der Schule nicht mehr in ausreichendem Umfang stattfinden kann, um eine bewertbare mündliche Leistung festzustellen, können sonstige Leistungen in den oben beschriebenen Formen ebenfalls die Leistungen aus dem laufenden Unterricht (mündliche Beiträge, Lernerfolgskontrollen etc.) ersetzen. Auf eine entsprechende Anpassung der Bewertungsgrundsätze ist zu achten.

Die einzelnen Fachschaften der DSK werden verbindliche Vorgaben für die Bewertung der sonstigen Leistungsnachweise im Rahmen der besonderen Unterrichtsformen prüfen und bei Bedarf angepassen. Die Bewertungsgrundsätze sind – wie bisher – Teil der Schulordnung. Eine Genehmigung für die angepassten Bewertungsrichtlinien für die Sekundarstufe I einschließlich Jahrgangsstufe 10 durch den BLASchA ist bis auf weiteres nicht erforderlich. Angepasste Bewertungsgrundsätze für die Leistungsnachweise in den besonderen Unterrichtsformen sind der bzw. dem KMK-Beauftragten zusammen mit dem Maßnahmeplan für die besonderen Unterrichtsformen zur Kenntnis gebracht.

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